Preise
Einzelstunden
60 min | 65 €
45 min | 50 €
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14-tägig
60 min | 120 € monatl.
45 min | 90 € monatl.
°
Wöchentlich
60 min | 240€ monatl.
45 min | 180€ monatl.
°
PROBESTUNDE
45 min | 45 €
AGB's
LEISTUNG:
Ich erteile ausschließlich Einzelunterricht, da ich großen Wert auf individuelle Förderung lege. Jede Stimme ist einzigartig und jeder Schüler hat andere “Baustellen”.
Wählbar ist ein Wöchentlicher, oder 14-tägiger Unterrichtsrhythmus. Für Hobbysänger und Semiprofis reicht in der Regel ein 14-tägiger Rhythmus. Solltest du dich auf ein Gesangsstudium vorbereiten wollen, empfehle ich jedoch den wöchtenlichen Rhythmus.
PROBESTUNDE:
Eine Probestunde, bei dem du meinen Unterricht kennelernen kannst ist selbstverständlich möglich. Wir erörtern gemeinsam, was deine Stimme braucht und woran wir gemeinsam arbeiten.
Die Probestunde ist lt. Satzung des BDG honorarpflichtig.
EINSTIEGSALTER:
Das Einstiegsalter für Einzelgesangsunterricht liegt für Mädchen zwischen 13 und 14 Jahren und für Jungen bei ca. 15 bis 16 Jahren. Der Kehlkopf und die Stimmbänder sind erst in diesem Alter ausreichend ausgewachsen um ein effektives technisches Arbeiten zu ermöglichen und Stimmschädigungen zu vermeiden. Zu dem sollte bei Jungen der Stimmbruch abgeschlossen sein.
In Ausnahmefällen kann auch schon früher begonnen werden.
HONORAR:
Das Honorar wird monatlich*, zu gleichen Teilen, bis zum 3. im vorraus bezahlt.
(*Monate mit mehr oder weniger Wochen, haben keinen Einfluss auf das Honorar)
Die Probestunde wird Bar bezahlt.
UNTERRICHTSAUSFALL/KRANKHEIT/VERHINDERUNG:
Der Schüler bucht regelmäßige Unterrichtsstunden zu festen Zeiten. Da ich mir diese Zeiten frei halte und viele weitere Termine drumherum planen muss, gelten folgende Regeln:
Wird ein Termin seitens des Schülers mind. 48H vorher, aus wichtigem Grund, abgesagt, so wird ein Ersatztermin angeboten und der Termin verschoben. Vorraussetzung ist hier, dass Terminkapazitäten vorhanden sind.
Sollte die Absage später als 48H vorab erfolgen, aus Gründen die die Lehrkraft nicht zu vertreten hat, so ist das entsprechende Honorar dennoch zu entrichten, ohne das die Lehrkraft zur Nachleistung verpflichtet ist. (§ 615 BGB). (Mehr dazu)
Der Schüler verpflichtet sich, bei einer Erkrankung (Erkältung, Halsschmerzen, etc) nicht zum Unterricht zu erscheinen. Bei Erkrankung, sowohl des Schülers, als auch der Lehrkraft (max. 2x pro Halbjahr), entfällt der Unterricht.
Das Honorar bleibt hiervon ebenfalls unangetastet.
Sollte die Lehrkraft verhindert sein, so wird Sie den Termin verlegen.
FERIEN/FEIERTAGE:
Der Unterricht ist, im Gegensatz zu Musikschulen, nicht von den Ferienzeiten der allgemeinbildenden Schulen betroffen. Ausnahme ist die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie eine weitere Woche im Jahr (flexibel). Diese sind Unterrichtsfrei, ohne dass das Honorar davon betroffen ist.
Fällt die Unterrichtsstunde auf einen Feiertag, so entfällt die Stunde, ohne dass das Honorar davon betroffen ist.
KÜNDIGUNG/PROBEZEIT:
Die ersten 4 Unterrichtsstunden (Inkl. Probestunde) gelten als Probezeit in welcher der Unterricht jederzeit beidseitig gekündigt werden kann. Danach gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende das Monats.
Die Küngigung muss spätestens zum Ende des Vormonats schriftlich eingegangen sein.